Bußgeldfalle im Wald: Pilzesammeln kann teuer und tödlich enden – So vermeiden Sie hohe Strafen und giftige Gefahren!

Der Herbst ist da, und mit ihm beginnt die beste Zeit für leidenschaftliche Pilzsammler! Dank des feuchten, milden Wetters sprießen die begehrten Waldschätze jetzt überall. Doch Vorsicht: Wer Pilze sammelt, muss sich an strenge Regeln halten, um hohe Bußgelder und gefährliche Vergiftungen zu vermeiden. Erfahre jetzt alles Wichtige für eine erfolgreiche und sichere Pilzsuche!

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"Deutschland geht wieder in die Pilze"

Pilzesammeln in Deutschland: Regeln, Tipps und Naturschutz

Die Pilzsaison lockt im Herbst zahlreiche Sammler in die Wälder, um essbare Schätze zu finden. Doch nicht alles ist erlaubt.

Das Pilzesammeln in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die je nach Bundesland variieren. Zudem sollten Pilzsammler auf den Naturschutz achten und verantwortungsvoll mit den Ressourcen des Waldes umgehen.

Gesetzliche Regelungen für das Pilzesammeln

Horst Sproßmann von Thüringenforst erklärt, dass das Sammeln von Pilzen grundsätzlich erlaubt ist, wenn es für den Eigenbedarf geschieht.

In Thüringen regelt das Thüringer Waldgesetz (§ 6 ThürWaldG), dass jeder den Wald zur Erholung betreten darf.

Dabei gilt die sogenannte Handstraußregel (§ 15 ThürWaldG), die besagt, dass kleine Mengen von Waldfrüchten und Pilzen für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen.

Meistens sind dies etwa 1.500 bis 2.000 Gramm pro Person, wobei keine exakten Mengen im Gesetz festgelegt sind. Diese Regelung variiert jedoch je nach Bundesland. Es ist ratsam, sich bei den Forstämtern über die genauen Vorschriften zu informieren.

Das Bundeswaldgesetz bietet einen rechtlichen Rahmen für alle Wälder in Deutschland, während die Landeswaldgesetze spezifische Regelungen festlegen.

In vielen Bundesländern ist es verboten, Pilze in Naturschutzgebieten, öffentlichen Parks, auf Verjüngungsflächen oder in Flächen, auf denen Holz geschlagen wird, zu sammeln.

So werden beispielsweise seltene Arten wie Trüffel und Grünlinge durch das Thüringer Naturschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und EU-Richtlinien geschützt.

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Nur für den Eigenbedarf zu sammeln ist erlaubt

Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert hohe Bußgelder

In Baden-Württemberg können bei einem Verstoß bis zu 2.500 Euro, in schweren Fällen sogar bis zu 10.000 Euro fällig werden.

Andere Bundesländer wie Brandenburg sehen Bußgelder von bis zu 20.000 Euro vor, während in Thüringen bis zu 2.500 Euro drohen.

Ein bekanntes Beispiel ist der Fall zweier Männer aus der Schweiz, die in Baden-Württemberg mit neun Kilo Steinpilzen erwischt wurden und ein Bußgeld von 900 Euro zahlen mussten.

(siehe dazu https://www.bussgeldkatalog.org/news/bussgeld-pilze-zu-sammeln-kann-sehr-teuer-werden-1605581/)

Pilze und Naturschutz

Pilze spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem des Waldes. Sie zersetzen organisches Material und tragen so zur Humusbildung bei.

Darüber hinaus leben viele Pilze in Symbiose mit den Wurzeln von Bäumen und versorgen diese mit Wasser und Nährstoffen.

Da etwa ein Drittel der 5.000 Großpilzarten in Deutschland auf der Roten Liste gefährdeter Arten steht, ist der Schutz ihrer Lebensräume von entscheidender Bedeutung.

Laut dem Bundesamt für Naturschutz ist das sachgerechte Sammeln von Pilzen jedoch eine geringe Gefahr für die Artenvielfalt.

Vielmehr führen Faktoren wie Kahlschläge, Altersklassenwälder und Luftschadstoffe zu einer Bedrohung der Pilzpopulationen.
Rote Liste gefährdeter Großpilze Bayerns
Rote Liste gefährdeter Großpilze Bayerns

Tipps für Pilzsammler

Dr. Rita Lüder, Pilzsachverständige beim NABU und Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM), empfiehlt Anfängern, sich gut vorzubereiten und nur solche Pilze zu sammeln, die sie sicher identifizieren können.

Besonders Röhrlinge sind für Anfänger geeignet, da es unter den heimischen Röhrlingen keine tödlich giftigen Arten gibt.

Lüder rät außerdem, Pilze vorsichtig mit einem Messer zu ernten, um Merkmale an der Stielbasis nicht zu beschädigen. Diese sind oft für die Bestimmung notwendig. Gesammelte Pilze sollten in luftdurchlässigen Körben transportiert und innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden, da sie in Plastiktüten schnell verderben.

Wer sich nicht sicher ist, ob ein Pilz essbar ist, sollte ihn stehen lassen oder eine Pilzberatungsstelle aufsuchen. Adressen hierzu bieten Gemeindeverwaltungen oder Gesundheitsämter an.

Verhalten bei Pilzvergiftungen

Verhalten bei Pilzvergiftungen Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit empfiehlt, bei Verdacht auf eine Vergiftung sofort einen Arzt oder eine Klinik aufzusuchen.

Es kann hilfreich sein, Erbrochenes und Speisereste zur Identifizierung der Giftstoffe mitzunehmen.

Achtung ist also geboten

Pilzesammeln ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung, die jedoch mit Verantwortung einhergeht. Um Bußgelder zu vermeiden und die Natur zu schützen, sollten Pilzsammler sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und nur für den Eigenbedarf sammeln. Wer sich unsicher ist, kann sich an die örtlichen Forstämter oder Pilzberatungsstellen wenden.